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   LG Detmold, 15.12.2010 - 10 S 121/10, 10 S 135/10   

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https://dejure.org/2010,7169
LG Detmold, 15.12.2010 - 10 S 121/10, 10 S 135/10 (https://dejure.org/2010,7169)
LG Detmold, Entscheidung vom 15.12.2010 - 10 S 121/10, 10 S 135/10 (https://dejure.org/2010,7169)
LG Detmold, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 10 S 121/10, 10 S 135/10 (https://dejure.org/2010,7169)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers für speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze; Pflicht bei entsprechenden Witterungsbedingungen zur Sicherung von vermieteten Parkplätzen gegen Dachlawinen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht für Mieterparkplätze

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterparkplätze - Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung des Vermieters für Dachlawinenschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers für speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze; Pflicht bei entsprechenden Witterungsbedingungen zur Sicherung von vermieteten Parkplätzen gegen Dachlawinen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters bei Dachlawinen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Dachlawinen haftet auch der Hauseigentümer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dachlawine beschädigt Autodach - Wohnungseigentümergemeinschaft muss ihre Stellplätze sichern

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung des Gebäudeeigentümers bei Dachlawine

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schäden durch Dachlawinen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dachlawine: Eigentümer muss Pkw-Stellplätze absichern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht bei Dachlawinen (IMR 2011, 144)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.07.2003 - 13 U 49/03

    ZUr Frage des Schadensersatzes wegen Beschädigung eines parkenden PKW durch von

    Auszug aus LG Detmold, 15.12.2010 - 10 S 121/10
    Er war als Mieter mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und hatte aufgrund der ihm bekannten Witterungsbedingungen und der erkennbaren Schneeschicht auf dem Dach die Gefahr einer Dachlawine deutlich vor Augen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, S. 1463).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 22 U 90/98

    Haftung des Hotelbetreibers: Beschädigung von Kundenfahrzeugen auf dem

    Auszug aus LG Detmold, 15.12.2010 - 10 S 121/10
    Dadurch hat die Beklagte durch den speziell für den Mieter einer Wohnung ihres Hauses eingerichteten und unterhaltenen Parkplatz einen besonderen Verkehr eröffnet und damit auch eine besondere Verkehrssicherungspflicht übernommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000, 22 U 90/98 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 9 U 119/12

    Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen

    Eine besondere Verkehrssicherungspflicht, die zu besonderen Schutzmaßnahmen Veranlassung gegeben hätte, hätte für die Beklagte nur dann bestanden, wenn sie selbst durch Einrichtung des Parkplatzes einen besonderen Verkehr eröffnet hätte (vgl. LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010, 10 S 121/10, zitiert nach juris), was vorliegend nicht der Fall war.
  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 34/11

    Schadensersatz bei Dachlawinenschaden: Ansprüche des Untermieters eines

    In deren Rahmen besteht die Pflicht, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Parkplätzen abgestellten oder abzustellenden Fahrzeuge gegen Dachlawinen zu treffen (LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010, 10 S 121/10, zitiert nach juris).
  • AG Remscheid, 21.11.2017 - 28 C 63/16

    Muss Vermieter Schneefanggitter anbringen?

    Im Falle speziell für Mieter eingerichteter und unterhaltener Parkplätze besteht eine besondere Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers, insbesondere, wenn er zugleich Vermieter ist, da er in diesem Fall gerade den Verkehr eröffnet hat (OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 34/11, NJW-RR 2011, 1535; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000 - 22 U 90/98, BeckRS 2010, 8339; LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010- 10 S 121/10, BeckRS 2011, 00228; AG Berlin-Spandau, Urteil vom 29.04.2011 - 15 C 26/11, NJW-RR 2011, 1649).

    In diesem Falle ist zumindest auf die Gefahr von Dachlawinen hinzuweisen (OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 -2 U 34/11, NJW-RR 2011, 1535; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000 - 22 U 90/98, BeckRS 2010, 8339; LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010 - 10 S 121/10, BeckRS 2011, 00228).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13

    Schneegitter in schneearmen Gebieten keine Pflicht!

    Soweit das Landgericht Detmold (Urt. v. 15.12.2010, 10 S 121/10 juris) eine Verpflichtung des Vermieters annimmt, für speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze bei entsprechenden Witterungsbedingungen Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Parkplätzen abgestellten oder abzustellenden Fahrzeuge gegen Dachlawinen zu treffen, beruht diese Aussage zum einen auf der hier nicht einschlägigen Entscheidung des OLG Frankfurt (a.a.O.).
  • AG Berlin-Spandau, 29.04.2011 - 15 C 26/11

    Vermieter trifft keine Sicherungspflicht zum Schutz vor Dachlawinen!

    Hat ein Gebäudeeigentümer jedoch - wie hier - einen speziell für Mieter eingerichteten und unterhaltenen Parkplatz bereitgestellt, trifft ihn eine besondere Verkehrssicherungspflicht (vgl. LG Detmold, Urt. v. 15.12.2010 - 10 S 121/10 - juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.4.2000 - 22 U 90/98 - juris Rn. 5, VersR 2000, 1514 für den von einem Hotel bereitgestellten Parkplatz für Hotelgäste).
  • LG Duisburg, 22.10.2012 - 2 O 259/11
    Dadurch hat die Beklagte durch den speziell für den Mieter einer Wohnung ihres Hauses eingerichteten und unterhaltenen Parkplatz einem besonderen Verkehr eröffnet und damit auch eine besondere Verkehrssicherungspflicht übernommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000, Aktenzeichen 22 U 90/98; Landgericht Detmold, Urteil vom 15.12.2010, Aktenzeichen 10 S 121/10; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 11.03.2011, Aktenzeichen 8 O 310/10).
  • AG Saarbrücken, 12.07.2012 - 42 C 338/11

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht des Eigentümers eines Hausanwesens in

    Die Rechtsprechung hat diesen Gedanken des Eröffnens einer Gefahrenquelle teils auf Vermieter von Parkplätzen an Wohnhäusern ausgedehnt (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, juris, 11.08.2011 - 2 U 34/11, LG Detmold v. 15.12.2010 - 10 S 121/10, a.A. OLG Düsseldorf, 24. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 17.02.2012, Aktenzeichen: I-24 U 217/11, 24 U 217/11).
  • AG Köln, 27.09.2011 - 124 C 123/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer haftungsbegründenen Gefahrenquelle i.R.e.

    Die Verursachungsbeiträge des Klägers und des Beklagten erscheinen nach alledem bei wertender Betrachtungsweise gleichwertig, so dass eine Mitverschuldensquote von 50 % angemessen ist (für hälftiges Mitverschulden in vergleichbaren Fällen: AG Köln, Urteil vom 12.8.2011, Az.: 123 C 82/11; AG Köln, Urteil vom 25.8.2011, Az.: 130 C 65/11; LG Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010, Az.: 5 O 833/10, Schadenpraxis 2011, 176, LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 10 S 121/10, zitiert nach juris; AG Lemgo, Urteil vom 8.7.2010, Az.: 16 C 12/10, zitiert nach juris; ohne Mitverschulden des KFZ-Führers: Thüringer OLG, Urteil vom 18.6.2008, Az.: 2 U 202/08, zitiert nach juris; a.A. OLG Hamm, a.a.O.; Amtsgericht Aachen, Urteil vom 25.11.2010, Az.: 93 C 1526/10).
  • LG Bielefeld, 12.04.2011 - 2 O 50/11

    Bei Zeitungsveröffentlichungen über die Gefahr des Ablösens von Eiszapfen und

    Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, wie dies in der mündlichen Verhandlung angesprochen wurde, dass es einige Gerichtsentscheidungen gibt, in denen so entschieden wurde, so etwa LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010 (10 S 121/10) i.V.m. dem Ausgangsurteils des AG Lemgo vom 08.07.2010 (16 C 12/10); beides zitiert nach Juris.
  • AG Köln, 19.08.2011 - 220 C 112/11

    Schadensersatz durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines

    Hier unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, den das vom Beklagten zitierte Urteil des LG Detmold (Urteil v. 15.12.2010 - 10 S 121/10) betrifft.
  • KG, 09.02.2011 - 11 U 17/10

    Verkehrssicherungspflicht - vom Dach trotz Schneefanggitter herabgefallener

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